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Welche Fachpersonen dürfen somnio verordnen?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fachpersonen somnio verordnen können und welche Voraussetzungen dafür gelten.

somnio ist eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) und kann von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeut:innen aller Fachrichtungen mit Kassenzulassung auf Rezept verordnet werden; alternativ ist der Zugang auch auf Grundlage eines entsprechenden Diagnosenachweises möglich. Eine spezielle Qualifikation in Schlafmedizin oder Psychotherapie ist für die Verordnung nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass bei der Patientin oder dem Patienten eine behandlungsbedürftige Insomnie beziehungsweise Ein- und/oder Durchschlafstörungen diagnostiziert wurden und keine Ausschlusskriterien vorliegen. Die Entscheidung über die Eignung von somnio liegt in Ihrem klinischen Ermessen.

Eine Verordnung von somnio ist bis auf Weiteres wie gewohnt per rosa Kassenrezept (Muster-16) möglich. Alternativ können Sie somnio auch per E-Rezept verordnen. Bitte achten Sie darauf, Ihren Patient:innen in diesem Fall einen Papierausdruck des E-Rezepts mitzugeben, um ihnen die Einreichung des Rezepts bei der Krankenkasse zu erleichtern. Die Kosten für somnio werden von den gesetzlichen Krankenkassen sowie von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen.

Detaillierte Informationen zur Verordnung, zum Ablauf für Patient:innen sowie praktische Hinweise für Ihre Praxis finden Sie im Fachkreise-Bereich auf unserer Website sowie auf unserem Infoblatt für somnio.

Hinweis: Falls Sie keine lebenslange Arztnummer (LANR) besitzen, finden Sie weitere Informationen im Artikel „Wie gehe ich vor, wenn ich keine lebenslange Arztnummer (LANR) habe?“.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur digitalen Gesundheitsanwendung somnio steht Ihnen ein Fachpersonen-Support zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter medical@mementor.de möglich. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Telefonisch ist der Fachpersonen-Support montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0341 978 528 10 erreichbar, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen.