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Kann ich die Verlaufsdaten meiner Patient:innen bei somnio einsehen?

In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Sie die Verlaufsdaten Ihrer Patient:innen bei der Nutzung von somnio einsehen können.

Ja, eine Einsicht in die Verlaufsdaten Ihrer Patient:innen ist möglich, allerdings ausschließlich auf Initiative und mit Einwilligung der Patient:innen.

Ihre Patientin bzw. Ihr Patient kann in somnio einen medizinischen Bericht herunterladen und Ihnen diesen in der gewünschten Form zur Verfügung stellen, zum Beispiel als Ausdruck oder PDF-Datei. Alternativ kann die Verlaufskontrolle auch mündlich anhand der Angaben der Patient:innen erfolgen.

Der medizinische Bericht fasst zentrale Verlaufsparameter der Insomniesymptomatik übersichtlich zusammen und eignet sich zur gemeinsamen Auswertung in der Sprechstunde. Die Nutzung des Berichts ist für die Patient:innen freiwillig.

Die Auswertung und Verlaufskontrolle im Zusammenhang mit der Anwendung von somnio kann mit der extrabudgetären Gebührenordnungsposition GOP 01471 (64 Punkte) abgerechnet werden. Die Abrechnung ist unabhängig davon möglich, ob die Besprechung anhand des medizinischen Berichts oder mündlich erfolgt.

Ein direkter Zugriff auf die Verlaufsdaten durch Fachpersonen ohne aktive Freigabe der Patient:innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur digitalen Gesundheitsanwendung somnio steht Ihnen ein Fachpersonen-Support zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter medical@mementor.de möglich. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Telefonisch ist der Fachpersonen-Support montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0341 978 528 10 erreichbar, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen.