Verordnung von somnio
So wird somnio verordnet
Hinweis: Eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht dazu berechtigt, die Verordnung der DiGA somnio mittels eines ordnungsgemäß ausgefüllten Kassenrezepts (Muster 16) aufgrund einer fehlenden Diagnosebestätigung abzulehnen. Sowohl die Indikation (F51.0, G47.0) als auch die Anwendungsdauer (90 Tage) sind in der PZN (16898724) enthalten.
GOP: 01471 (64 Punkte)
GOP für Schmerztherapeut:innen: 30780 (64 Punkte)
Indikation: F51.0, G47.0
Verordnung durch Ärzt:in oder Psychotherapeut:in
Verordnung über das PVS (alternativ auch händisches Ausfüllen möglich) oder alternativ auch über einen Diagnosenachweis möglich (Vorlage GKV / Vorlage PKV)
Arzneimittelrezept (gängiges rosa Kassenrezept in Papierform, kein E-Rezept) muss die PZN 16898724 und den Produktnamen somnio enthalten
Arznei- und Heilmittelbudget Ihrer Praxis werden nicht belastet. Es fällt keine Rezeptgebühr an.
- Kontraindikationen gemäß ICD-10: F31 Bipolare affektive Störung, G40 Epilepsie
Die Verordnungsdauer beträgt 90 Tage, Folgeverordnungen sind möglich
- Mindestalter des/der Patient:in: 18 Jahre
EBM-Ziffer für die Verlaufskontrolle (GOP 01471, 64 Punkte & GOP 30780 für Schmerztherapeut:innen, 64 Punkte)
DiGA-Abrechnung über die private Krankenversicherung: GOA A76 - Anwendung des Multiplikators möglich
Patient:in reicht Rezept bei der Krankenkasse oder über unseren Rezeptservice ein
Patient:innen reichen das Rezept für somnio bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse z.B. über die App oder die Webseite der Krankenkasse oder andere etablierte Wege ein.
Patient:innen reichen das Rezept für somnio über unseren Rezeptservice ein. Wir reichen das Rezept dann kostenfrei bei der Krankenkasse ein.
- In beiden Fällen prüft die GKV und sendet den Patient:innen innerhalb weniger Tage einen 16-stelligen Rezeptcode zu.
App downloaden und registrieren
Eingabe des 16-stelligen Rezeptcodes
Entweder über den Browser oder in der somnio-App (Apple App Store / Google Play Store)
- Durchführung des Schlaftrainings für den Verordnungszeitraum von 90 Tagen
- Erneute Verordnung möglich
Unsere On-demand Webinare
Wie wird eine DiGA zur DiGA?
Komorbide Insomnie und Schlafapnoe - COMISA
Kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie - KVT-I
Komorbide Insomnie bei psychiatrischen Erkrankungen
somnio - Evidenz
Verordnungshilfe für Praxissoftware
Verordnung über einen Diagnosenachweis
Diese Ärzt:innen können somnio verschreiben
Alle kassenärztlich zugelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können somnio verschreiben. Besonders relevant ist somnio in folgenden Berufsgruppen:
- Hausärzt:innen
- Gynäkolog:innen
- HNO-Ärzt:innen
- Kardiolog:innen
- Psychotherapeut:innen*
- Pneumolog:innen
- Internist:innen ohne Schwerpunkt
- Fachärzt:innen
*Psychologische Psychotherapeut:innen können ebenfalls das Kassenrezept Muster 16 zum Verordnen einer Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nutzen (§ 33a Absatz 1 SGB V). Die Kassenrezepte können bei der entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigung bzw. bei den dafür zuständigen Verlagen beantragt werden. Als Arztnummer kann 999999999 (9×9) eingegeben werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an medical@mementor.de
Erwiesene Wirksamkeit von somnio
Die Wirksamkeit und der medizinische Nutzen von somnio wurden in zwei randomisierten kontrollierten Studien und für die Regelversorgung nachgewiesen. Anhand der Ergebnisse ließ sich ein positiver Versorgungseffekt feststellen:
- Die Insomnie-Symptome von Anwender:innen reduzierten sich um durchschnittlich 64%.
- Die Wachzeit in der Nacht verkürzte sich um durchschnittlich 64 Minuten.
- Das Einschlafen der Anwender:innen war mit somnio durchschnittlich 29 Minuten schneller.
- Auch 12 Monate später waren die Verbesserungseffekte noch stabil.
Erfahren Sie mehr über die klinische Wirksamkeit und den positiven Versorgungseffekt von somnio.
Wie funktioniert somnio?
Erhalten Sie mithilfe unseres Produktvideos schnell und einfach einen Einblick in die Funktionsweise von somnio.
6 Vorteile durch den Einsatz von somnio
(PZN: 16898724)
KVT-I eine Versorgungslücke
Verlaufskontrolle in der Sprechstunde
Zugangscode oder Freigabelink von Patient:in
Optional können Sie auch einen Freigabelink anfragen, der unter dem gleichen Menüpunkt zu finden ist. Damit erhalten Sie direkten Zugriff auf die Auswertung.
Medizinischen Bericht starten und Zugriff anfragen
Bestätigung abwarten
Das sagen Ärzt:innen über somnio
Schlafmediziner:innen im Gespräch
Datenschutz & Sicherheit
somnio erfüllt als DiGA alle Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit, wie sie von der Datenschutz-Grundverordnung und der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) verlangt werden. mementor ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert.
Mit der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 13485 weist mementor nach, dass alle vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen werden, um qualitativ hochwertige Medizinprodukte herzustellen.
Informationsmaterial
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Fragen zu somnio?
Wir sind per Telefon und E-Mail erreichbar und antworten innerhalb von 24h:
Häufige Fragen
somnio ist die erste digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) im Bereich der Schlafmedizin, die dauerhaft vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurde und somit von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet werden kann.
Wie alle digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird auch somnio per gängigem rosa Kassenrezept (Muster 16) in Papierform (kein E-Rezept) verordnet. Auf dem Kassenrezept muss die PZN 16898724 und der Name somnio aufgeführt sein. Die Diagnose und die Verordnungsdauer müssen nicht auf dem Rezept stehen. Eine Verordnung mit einem E-Rezept ist nicht möglich. DiGA-Verordnungen, die mit einem E-Rezept erfolgen, werden von der Krankenkasse abgelehnt. Alternativ ist die Verordnung auch über einen Diagnosenachweis möglich. Eine Vorlage für GKV-Versicherte und eine Vorlage für PKV-Versicherte können Sie hier herunterladen.
Die “Auswertung und Verlaufskontrolle im Zusammenhang mit der Anwendung somnio” kann mit der GOP 01471 (64 Punkte) sowie mit der neu geschaffenen GOP 30780 (für Schmerztherapeut:innen, 64 Punkte) abgerechnet werden. Dies kann entweder nur mündlich oder mithilfe eines ausgedruckten Programm-Reports des Patienten oder mithilfe des Monitors (app.somn.io/doc) erfolgen. Die Vergütung der Leistung erfolgt extrabudgetär.
Die GOP 30780 kann nur von Vertragsärzt:innen berechnet werden, die über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patient:innen (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie) gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen.
Um die Verlaufsdaten der Patient:innen zu analysieren, können Sie einen gedruckten Report des Patienten / der Patientin nutzen oder über den medizinischen Bericht in der App Einsicht in die Patient:innen-Daten erhalten (s. unten). Alternativ können Sie die Besprechung auch mündlich vornehmen. In allen Varianten ist die Abrechnung mit GOP 01471 (64 Punkte) sowie mit der neu geschaffenen GOP 30780 (für Schmerztherapeut:innen, 64 Punkte) möglich. Der medizinische Bericht kann während der Sprechstunde genutzt werden. Er funktioniert wie folgt: 1. Zugangscode von Patient:in/Link zur Abfrage Bitten Sie Ihre Patientin/ Ihren Patient, im Programm unter dem Menüpunkt „Medizinischer Bericht“ den 8-stelligen Zugangscode zu generieren und Ihnen diesen mitzuteilen. Optional können Sie, für den Zugriff auf den medizinischen Bericht, bei Ihrer Patientin/Ihrem Patienten einen Link mit einmonatiger Gültigkeit anfordern. Dieser ist ebenfalls über den Menüpunkt „Medizinischer Bericht“ abzurufen. Sie haben nun direkte Einsicht in die Ergebnisse. 2. Medizinischen Bericht starten und Zugriff anfragen Öffnen Sie den medizinischen Bericht unter app.somn.io/doc und geben Sie Ihren Namen und den Zugangscode ein. (durch die Eingabe Ihres Namens erkennt der Patient / die Patientin Ihre Identität). 3. Bestätigung abwarten Sobald der Patient/ die Patientin Ihre Zugriffsanfrage im Programm bestätigt hat, können Sie die Auswertung einsehen. Die Nutzung des medizinischen Berichts ist freiwillig.
Ja, das ist natürlich ohne Weiteres möglich. Die Patient:innen können sich auch selbst bei ihrer GKV melden und einen weiteren Lizenzcode anfragen, da die Indikation schon gegeben ist. Der neue Lizenzcode wird anschließend von den Patient:innen in ihrem Profil zur Verlängerung der Lizenz eingeben, so dass der bisherige Fortschritt erhalten bleibt.
Im Rahmen der RCT-Studie an der Universität Zürich wurden Patient:innen mit der Diagnose „Insomnie“ zufällig einer Interventionsgruppe (Nutzung von somnio) oder einer Wartelisten-Kontrollgruppe zugeordnet. Bei Patient:innen in der Behandlungsgruppe wurden die Insomnie-Symptome über den Behandlungszeitraum um 50% reduziert, wohingegen es in der Kontrollgruppe keine signifikante Veränderung gab. Zudem konnten in der Behandlungsgruppe die Einschlafzeit und die Wachzeit in der Nacht deutlich reduziert werden. Der Behandlungseffekt war nach 12 Monaten (Follow-up-Erhebung) stabil. Nach der Behandlung durch somnio hatten 56% der Teilnehmer in der Behandlungsgruppe eine Remission erreicht, verglichen mit 11% in der Kontrollgruppe (Remissionskriteriums = ISI-Score < 8), dies entspricht einer NNT von 2.23. Die Studie ist hier abrufbar.