Kann ich als Fachperson meinen Aufwand mit einer EBM-Ziffer abrechnen?
In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Sie Ihren zeitlichen Aufwand im Zusammenhang mit somnio über eine EBM-Ziffer abrechnen können.
Ja. Die Auswertung und Verlaufskontrolle im Zusammenhang mit der Anwendung von somnio kann über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01471 einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden. Die GOP 01471 ist mit 64 Punkten bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Abrechnungsberechtigt sind Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen, HNO-Ärzt:innen, Kardiolog:innen, Pneumolog:innen, Internist:innen ohne Schwerpunkt, Fachärzt:innen für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen.
Die Abrechnung ist unabhängig davon möglich, ob die Verlaufskontrolle mündlich im Gespräch, anhand eines ausgedruckten medizinischen Berichts der Patientin oder des Patienten oder direkt über den Bildschirm erfolgt.
Mit dem medizinischen Bericht in der somnio-App können Sie gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten in der Sprechstunde nachvollziehen, wie sich relevante Parameter der Insomniesymptomatik im Verlauf entwickeln. Die gemeinsame Durchsicht und Bewertung dieser Verlaufsdaten erfüllt die Voraussetzungen für die Abrechnung der genannten GOP. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Artikel “Kann ich die Verlaufsdaten meiner Patient:innen bei somnio einsehen?”.
Ergänzender Hinweis für schmerztherapeutisch tätige Fachpersonen:
Für Ärzte und Ärztinnen mit schmerztherapeutischem Versorgungsauftrag kann die fachärztliche Gebührenordnungsposition (fGOP) 30780 (ebenfalls 64 Punkte, extrabudgetär) für die Verlaufskontrolle im Rahmen der somnio-Anwendung in Betracht kommen, sofern die jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur digitalen Gesundheitsanwendung somnio steht Ihnen ein Fachpersonen-Support zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter medical@mementor.de möglich. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Telefonisch ist der Fachpersonen-Support montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0341 978 528 10 erreichbar, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen.