Helfen Sie Ihren Patient:innen, wieder besser zu schlafen!
App auf Rezept bei Schlafstörungen
GOP: 01471 (64 Punkte)
GOP für Schmerztherapeut:innen: 30780 (64 Punkte)
Indikation: F51.0, G47.0
Erwiesene Wirksamkeit von somnio
Die Wirksamkeit und der medizinische Nutzen von somnio wurden in zwei randomisierten kontrollierten Studien und für die Regelversorgung nachgewiesen. Anhand der Ergebnisse ließ sich ein positiver Versorgungseffekt feststellen:
- Die Insomnie-Symptome von Anwender:innen reduzierten sich um durchschnittlich 64%.
- Die Wachzeit in der Nacht verkürzte sich um durchschnittlich 64 Minuten.
- Das Einschlafen der Anwender:innen war mit somnio durchschnittlich 29 Minuten schneller.
- Auch 12 Monate später waren die Verbesserungseffekte noch stabil.
Erfahren Sie mehr über die klinische Wirksamkeit und den positiven Versorgungseffekt von somnio.
Wie funktioniert somnio?
Erhalten Sie mithilfe unseres Produktvideos schnell und einfach einen Einblick in die Funktionsweise von somnio.
Vorteile für Fachpersonen
Etwa 35 % der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland leidet gelegentlich an Schlafproblemen, 7-10 % der erwachsenen Bevölkerung leidet an einer klinisch relevanten Insomnie.
In der S3-Leitlinie wird zur Behandlung einer nichtorganischen Insomnie bei Erwachsenen die kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie (KVT-I) als Behandlungsmethode der ersten Wahl empfohlen. In der Versorgungsrealität erhalten jedoch nur sehr wenige Betroffene diese hochwirksame Behandlung.
6 Vorteile durch den Einsatz von somnio
(PZN: 16898724)
KVT-I eine Versorgungslücke
Infos und Testzugang für Fachpersonen
Was möchten Sie nachbestellen?
CME-zertifizierte Fortbildungen
somnio live vor Ort
Unsere On-demand Webinare
Wie wird eine DiGA zur DiGA?
Komorbide Insomnie und Schlafapnoe - COMISA
Kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie - KVT-I
Komorbide Insomnie bei psychiatrischen Erkrankungen
somnio - Evidenz
Das sagen Ärzt:innen über somnio
Schlafmediziner:innen im Gespräch
Datenschutz & Sicherheit
somnio erfüllt als DiGA die Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit, wie sie von der Datenschutz-Grundverordnung und der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) verlangt werden. mementor ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert und die Wirksamkeit unseres Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) damit objektiv und glaubwürdig nachweisbar.
Jetzt Beratungsgespräch kostenfrei buchen
Fragen zu somnio?
Wir sind per Telefon (Mo. - Fr. von 8-17 Uhr), E-Mail und Kontaktformular erreichbar und antworten innerhalb von 24h:
Häufige Fragen
somnio ist die erste einzige Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) im Bereich der Schlafmedizin, die dauerhaft vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurde und somit von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet werden kann.
somnio kann bei Patient:innen mit nichtorganischer Insomnie (F51.0) oder Ein- und Durchschlafstörungen (G47.0) eingesetzt werden. Patient:innen mit dieser Diagnose leiden über einen längeren Zeitraum mehrmals pro Woche unter Ein- und Durchschlafstörungen und fühlen sich aufgrund der Schlafprobleme in ihrem Tagesbefinden beeinträchtigt.
Die Nutzung von somnio ist nicht geeignet für Personen, die sich aktuell in einer akuten Krise befinden, insbesondere dann, wenn Suizidgedanken und/oder -absichten bestehen.
Wie alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird auch somnio per gängigem rosa Kassenrezept (Muster 16) in Papierform verordnet (kein E-Rezept). Auf dem Kassenrezept muss die PZN 16898724 und der Name somnio aufgeführt sein. Die Diagnose und die Verordnungsdauer müssen nicht auf dem Rezept stehen. Alternativ ist die Verordnung auch über einen Diagnosenachweis möglich. Eine Vorlage für GKV und eine Vorlage für PKV können Sie hier herunterladen.
somnio kann von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aller Fachrichtungen verordnet werden.
Die “Auswertung und Verlaufskontrolle im Zusammenhang mit der Anwendung somnio” kann mit der GOP 01471 (64 Punkte) sowie mit der neu geschaffenen GOP 30780 (für Schmerztherapeut:innen, 64 Punkte) abgerechnet werden. Dies kann entweder nur mündlich oder mithilfe eines ausgedruckten Programm-Reports des Patienten oder mithilfe des Monitors (app.somn.io/doc) erfolgen. Die Vergütung der Leistung erfolgt extrabudgetär.
Die GOP 30780 kann nur von Vertragsärzt:innen berechnet werden, die über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patient:innen (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie) gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen.
DiGA laufen extrabudgetär und belasten nicht Ihr Arznei- oder Heilmittelbudget.
Um die Verlaufsdaten der Patient:innen zu analysieren, können Sie einen gedruckten Report des Patienten / der Patientin nutzen oder über den medizinischen Bericht Einsicht in die Patient:innen-Daten erhalten (s. unten). Alternativ können Sie die Besprechung auch mündlich vornehmen. In allen Varianten ist die Abrechnung mit GOP 01471 (64 Punkte) sowie mit der neu geschaffenen GOP 30780 (für Schmerztherapeut:innen, 64 Punkte) möglich.
Der medizinische Bericht kann während der Sprechstunde genutzt werden. Er funktioniert wie folgt:
1. Zugangscode von Patient:in/Link zur Abfrage
Bitten Sie Ihre Patientin/ Ihren Patient, im Programm unter dem Menüpunkt „Medizinischer Bericht“ den 8-stelligen Zugangscode zu generieren und Ihnen diesen mitzuteilen.
Optional können Sie, für den Zugriff auf den medizinischen Bericht, bei Ihrer Patientin/Ihrem Patienten einen Link mit einmonatiger Gültigkeit anfordern. Dieser ist ebenfalls über den Menüpunkt „Medizinischer Bericht“ abzurufen. Sie haben nun direkte Einsicht in die Ergebnisse.
2. Medizinischen Bericht starten und Zugriff anfragen
Öffnen Sie den medizinischen Bericht unter app.somn.io/doc und geben Sie Ihren Namen und den Zugangscode ein. (durch die Eingabe Ihres Namens erkennt der Patient / die Patientin Ihre Identität).
3. Bestätigung abwarten
Sobald der Patient/ die Patientin Ihre Zugriffsanfrage im Programm bestätigt hat, können Sie die Auswertung einsehen.
Die Nutzung des medizinischen Berichts ist freiwillig.
Ja, die Begleitung einer psychologischen Psychotherapie mit somnio ist möglich.
Ja, das ist natürlich ohne Weiteres möglich. Die Patient:innen können sich auch selbst bei ihrer GKV melden und einen weiteren Lizenzcode anfragen, da die Indikation schon gegeben ist. Der neue Lizenzcode wird anschließend von den Patient:innen in ihrem Profil zur Verlängerung der Lizenz eingeben, so dass der bisherige Fortschritt erhalten bleibt.
Die Wirksamkeit der digitalen KVT-I mit somnio wurde inzwischen bereits mehrfach nachgewiesen. Zwei randomisierte kontrollierte Studien sowie eine deutschlandweit erste Real-World-Untersuchung bestätigten die Wirksamkeit von somnio als digitale Behandlung bei Insomnie. Ein kürzlich veröffentlichte Sekundäranalyse zu Schlafstörungen bei Betroffenen mit auffälligen Depressions- und Angstsymptomen hat zudem belegt, dass die digitale KVT-I mit somnio darüber hinaus auch die Symptome der Depression und Angststörungen reduzieren kann.
Mehr zur Wirksamkeit und Studien hier.
Die Datenspeicherung einer DiGA unterliegt strengen Anforderungen, weshalb somnio beispielsweise auf die Nutzung amerikanischer Cloud-Provider (wie GCP, AWS) komplett verzichtet und die Daten nur in Deutschland verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben, auch Krankenkassen erhalten diese nicht. Die Nutzer:innen besitzen die Datenhoheit und können selbstständig die Löschung der Daten beantragen.
Alle relevanten Informationen finden Sie im DiGA Verzeichnis des BfArM: diga.bfarm.de
Kein Problem. Als Psychotherapeut (PP und KJP) können Sie die fiktive Arztnummer 999999999 (9×9) eintragen. Muster 16 können Sie bei den Druckereien bestellen, oder kleine Mengen auch bei uns.