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Wie kann ich somnio als Fachperson verordnen?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie somnio als Fachperson verordnen können, welche formalen Voraussetzungen dabei zu beachten sind und in welchen Fällen eine Verordnung nicht empfohlen ist.

somnio wird – wie alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – bis auf Weiteres über ein Muster-16-Rezept (rosa Rezept) verordnet. Alternativ können Sie somnio auch per E-Rezept verordnen. Bitte achten Sie darauf, Ihren Patient:innen in diesem Fall einen Papierausdruck des E-Rezepts mitzugeben, um ihnen die Einreichung des Rezepts bei der Krankenkasse zu erleichtern. 

Auf dem Rezept müssen der Produktname „somnio“ sowie die Pharmazentralnummer (PZN) 16898724 angegeben sein. Bei elektronischer Ausstellung der Verordnung am PC ist hierfür eine zertifizierte Verordnungssoftware zu verwenden. Die Angabe der Diagnose oder der Verordnungsdauer ist auf dem Rezept nicht erforderlich. Die Verordnung von somnio erfolgt extrabudgetär und belastet weder Ihr Arzneimittel- noch Ihr Heilmittelbudget.

Voraussetzung für die Verordnung ist, dass die Patientin oder der Patient das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine behandlungsbedürftige Insomnie vorliegt. Alternativ zum Rezept kann somnio auch auf Basis eines Diagnosenachweises genutzt werden. Entsprechende Vorlagen für die gesetzliche und private Krankenversicherung stehen im Fachkreise-Bereich zur Verfügung.

Bei der Verordnung sind zudem die Ausschlusskriterien gemäß Gebrauchsanweisung zu berücksichtigen. Absolute Kontraindikationen bestehen bei Patient:innen, die sich aktuell in einer akuten psychischen Krise befinden oder bei denen Suizidgedanken vorliegen. In diesen Fällen soll somnio nicht verordnet werden.

Als relative Ausschlusskriterien, die im klinischen Ermessen von Ihnen als Leistungserbringende liegen und sich nach ICD-10 kodieren lassen, gelten die bipolare affektive Störung (F31) sowie Epilepsie (G40). Hintergrund ist insbesondere, dass einzelne Therapieelemente der kognitiven Verhaltenstherapie bei Insomnie, wie die Bettzeitverkürzung, bei diesen Erkrankungen potenziell mit Risiken verbunden sein können.

Weiterführende Informationen zur Verordnung, praktische Hinweise für Ihre Praxis sowie entsprechende Vorlagen finden Sie im Fachkreise-Bereich auf unserer Website.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur digitalen Gesundheitsanwendung somnio steht Ihnen ein Fachpersonen-Support zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter medical@mementor.de möglich. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Telefonisch ist der Fachpersonen-Support montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0341 978 528 10 erreichbar, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen.