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Welche Ausschlusskriterien gibt es für somnio?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Ausschlusskriterien und Kontraindikationen bei der Verordnung von somnio zu beachten sind.

Bei der Verordnung der digitalen Gesundheitsanwendung somnio sind bestimmte Ausschlusskriterien zu beachten. Zu den relativen Ausschlusskriterien zählen die bipolare affektive Störung (ICD-10: F31) sowie Epilepsie (ICD-10: G40). In diesen Fällen liegt die Entscheidung über den Einsatz von somnio in Ihrem klinischen Ermessen, da einzelne Therapiebausteine der kognitiven Verhaltenstherapie bei Insomnie, insbesondere die Bettzeitverkürzung, mit potenziellen Risiken verbunden sein können. Die Bettzeitverkürzung ist bei diesen Diagnosen nicht empfohlen und wird im Training übersprungen, sofern die Patient:innen dies angeben.

Absolute Kontraindikationen bestehen bei Patient:innen, die sich aktuell in einer akuten psychischen Krise befinden oder bei denen Suizidgedanken oder Suizidabsichten vorliegen. In diesen Situationen soll somnio nicht verordnet werden, da eine unmittelbare fachliche Intervention erforderlich ist.

Die vollständigen und verbindlichen Angaben zu Kontraindikationen, Ausschlusskriterien und Anwendungsbedingungen von somnio können Sie im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einsehen.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur digitalen Gesundheitsanwendung somnio steht Ihnen ein Fachpersonen-Support zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter medical@mementor.de möglich. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Telefonisch ist der Fachpersonen-Support montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0341 978 528 10 erreichbar, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen.