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Kann ich somnio auch ein weiteres Mal bei demselben/derselben Patient:in verordnen?

In diesem Artikel erfahren Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen somnio erneut bei derselben Patientin bzw. demselben Patienten verordnet werden kann.

Ja, eine erneute Verordnung von somnio bei derselben Patientin bzw. demselben Patienten ist grundsätzlich möglich, sofern die Indikation weiterhin besteht.

Alternativ können Patient:innen ihre gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und sich nach einer Folgeverordnung beziehungsweise einem weiteren Freischaltcode erkundigen. Ob hierfür eine erneute ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung erforderlich ist, wird von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt.

Der neue Freischaltcode kann von den Patient:innen anschließend im bestehenden somnio-Konto unter dem Menüpunkt „Lizenz“ eingegeben werden. Dadurch bleibt der bisherige Trainingsfortschritt vollständig erhalten und die Nutzung kann nahtlos fortgesetzt werden.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zur digitalen Gesundheitsanwendung somnio steht Ihnen ein Fachpersonen-Support zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter medical@mementor.de möglich. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Telefonisch ist der Fachpersonen-Support montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter 0341 978 528 10 erreichbar, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen.