Was ist eine DiGA?
DiGA ist die Abkürzung für digitale Gesundheitsanwendung(en). Als neuer Bestandteil in der medizinischen Regelversorgung eröffnen sie vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. Die Anwendungen kannst du auf dem Smartphone oder Computer installieren oder auch im Webbrowser nutzen.
Die Inhalte der DiGA basieren dabei auf den jeweiligen Therapien und Behandlungsansätzen, die bei den spezifischen Erkrankungen auch analog angewandt werden würden. Das bedeutet, sie fußen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, vermitteln tiefgehendes Wissen, leiten Übungen an und veranschaulichen Zusammenhänge. Sie haben den Anspruch, zur Verbesserung des Gesundheitszustandes im Einzelfall und zur Leistung eines positiven Versorgungseffektes im Gesamten beizutragen.
DiGA als Medizinprodukt
Die oft verwendete Bezeichnung Schlaf-App/„App auf Rezept” bezieht sich auf den Versorgungsweg: Vertragsärzte und Psychotherapeute verschreiben die digitale Anwendung per Kassenrezept (Muster 16) in Papierform (kein E-Rezept). Die Verordnung verläuft für den jeweiligen Leistungserbringer budgetneutral über eigens angelegte Pharmazentral-Nummern. Das Rezept reichen Patienten dann bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten nach Prüfung einen generierten Zugangscode.
DiGA unterscheiden sich maßgeblich von herkömmlichen Gesundheits-Apps, die du vielleicht bisher kennst. Nur zugelassene DiGA können dir von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit einem Kassenrezept als App auf Rezept verordnet werden. Grundlage dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist.
Außerdem sind DiGA Medizinprodukte der Klasse I oder IIa und werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen. Die Kosten einer DiGA werden daher übrigens von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen.
DiGA erhalten ihre dauerhafte Zulassung als solche nur, wenn sie:
- Einen positiven Versorgungseffekt (z.B. durch eine kontrollierte, klinische Studie) nachweisen können.
- Die Patientensicherheit, die Qualität der medizinischen Inhalte, die Barrierefreiheit sowie der Verbraucherschutz einer DiGA die Anforderungen des BfArM erfüllen.
- Die Datensicherheit und der Datenschutz, die über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinausgehen, die Anforderungen des BfArM erfüllen.
Derzeit (Stand: 01.11.2023) sind 55 DiGA gelistet (davon 26 dauerhaft und 22 zur Erprobung, sieben DiGA wurden wieder aus dem Verzeichnis gestrichen) für die unterschiedlichsten Krankheitsbilder, wie z.B.:
- Depressionen
- Panik-/ und Angststörungen
- Tinnitus
- Reizdarm
- Diabetes (Typ 1 und 2)
- Rücken- und Knieschmerzen oder
- Adipositas
- Bluthochdruck/Hypertonie
Wie bekomme ich eine DiGA?
Vielleicht fragst du dich an dieser Stelle, wie du eine digitale Gesundheitsanwendung ausprobieren kannst. Den einfachen Verordnungsprozess haben wir in dieser Grafik am Beispiel von somnio einmal zusammengefasst.
Im ersten Schritt empfehlen wir, dass du den Selbsttest zum Thema Schlafstörungen durchführst und dich dann an diese Schritte hältst: