FAQ

somnio ist die erste Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) im Bereich der Schlafmedizin, die dauerhaft vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurde und somit von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet werden kann.

somnio kann bei Patient:innen mit nichtorganischer Insomnie (F51.0) oder Ein- und Durchschlafstörungen (G47.0) eingesetzt werden. Patient:innen mit dieser Diagnose leiden über einen längeren Zeitraum mehrmals pro Woche unter Ein- und Durchschlafstörungen und fühlen sich aufgrund der Schlafprobleme in ihrem Tagesbefinden beeinträchtigt.

Die Nutzung von somnio ist nicht geeignet für Personen, die sich aktuell in einer akuten Krise befinden, insbesondere dann, wenn Suizidgedanken und/oder -absichten bestehen. 

Wie alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird auch somnio per Kassenrezept (Muster 16) verordnet. Auf dem Kassenrezept muss die PZN 16898724 und der Name somnio aufgeführt sein. Die Diagnose und die Verordnungsdauer müssen nicht auf dem Rezept stehen. Alternativ ist die Verordnung auch über einen Diagnosenachweis möglich. Eine Vorlage für GKV und eine Vorlage für PKV können Sie hier herunterladen.

somnio kann von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aller Fachrichtungen verordnet werden.
Die “Auswertung und Verlaufskontrolle im Zusammenhang mit der Anwendung somnio” kann mit der GOP 01471 (64 Punkte) abgerechnet werden. Dies kann entweder nur mündlich oder mithilfe eines ausgedruckten Programm-Reports des Patienten oder mithilfe des Monitors (app.somn.io/doc) erfolgen. Die Vergütung der Leistung erfolgt extrabudgetär.
DiGA laufen extrabudgetär und belasten nicht Ihr Arznei- oder Heilmittelbudget.

Um die Verlaufsdaten der Patient:innen zu analysieren, können Sie einen gedruckten Report des Patienten / der Patientin nutzen oder über den medizinischen Bericht Einsicht in die Patient:innen-Daten erhalten (s. unten). Alternativ können Sie die Besprechung auch mündlich vornehmen. In allen Varianten ist die Abrechnung mit GOP 01471 möglich.

Der medizinische Bericht kann während der Sprechstunde genutzt werden. Er​ funktioniert wie folgt:

1. Zugangscode von Patient:in/Link zur Abfrage

Bitten Sie Ihre Patientin/ Ihren Patient, im Programm unter dem Menüpunkt „Medizinischer Bericht“ den 8-stelligen Zugangscode zu generieren und Ihnen diesen mitzuteilen.

Optional können Sie, für den Zugriff auf den medizinischen Bericht, bei Ihrer Patientin/Ihrem Patienten einen Link mit einmonatiger Gültigkeit anfordern. Dieser ist ebenfalls über den Menüpunkt „Medizinischer Bericht“ abzurufen. Sie haben nun direkte Einsicht in die Ergebnisse.

2. Medizinischen Bericht starten und Zugriff anfragen

Öffnen Sie den medizinischen Bericht unter app.somn.io/doc und geben Sie Ihren Namen und den Zugangscode ein. (durch die Eingabe Ihres Namens erkennt der Patient / die Patientin Ihre Identität).

3. Bestätigung abwarten

Sobald der Patient/ die Patientin Ihre Zugriffsanfrage im Programm bestätigt hat, können Sie die Auswertung einsehen.

Die Nutzung des medizinischen Berichts ist freiwillig.

Ja, die Begleitung einer psychologischen Psychotherapie mit somnio ist möglich.
Ja, das ist natürlich ohne Weiteres möglich. Die Patient:innen können sich auch selbst bei ihrer GKV melden und einen weiteren Lizenzcode anfragen, da die Indikation schon gegeben ist. Der neue Lizenzcode wird anschließend von den Patient:innen in ihrem Profil zur Verlängerung der Lizenz eingeben, so dass der bisherige Fortschritt erhalten bleibt.

Die Wirksamkeit der digitalen KVT-I mit somnio wurde inzwischen bereits mehrfach nachgewiesen. Zwei randomisierte kontrollierte Studien sowie eine deutschlandweit erste Real-World-Untersuchung bestätigten die Wirksamkeit von somnio als digitale Behandlung bei Insomnie. Ein kürzlich veröffentlichte Sekundäranalyse zu Schlafstörungen bei Betroffenen mit auffälligen Depressions- und Angstsymptomen hat zudem belegt, dass die digitale KVT-I mit somnio darüber hinaus auch die Symptome der Depression und Angststörungen reduzieren kann.

Mehr zur Wirksamkeit und Studien hier

Die Datenspeicherung einer DiGA unterliegt strengen Anforderungen, weshalb somnio beispielsweise auf die Nutzung amerikanischer Cloud-Provider (wie GCP, AWS) komplett verzichtet und die Daten nur in Deutschland verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben, auch Krankenkassen erhalten diese nicht. Die Nutzer:innen besitzen die Datenhoheit und können selbstständig die Löschung der Daten beantragen.
Alle relevanten Informationen finden Sie im DiGA Verzeichnis des BfArM: diga.bfarm.de
Kein Problem. Als Psychotherapeut (PP und KJP) können Sie die fiktive Arztnummer 999999999 (9×9) eintragen. Muster 16 können Sie bei den Druckereien bestellen, oder kleine Mengen auch bei uns.